Wichtige Informationen

Was hat es mit den elektronischen Versicherungsnummern auf sich?
 

Elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ab 1. März 2008


Ab dem 1. März 2008 kommt die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). In dem Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung können dann die benötigten Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

In der Praxis funktioniert das so:

Der Versicherer händigt keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus. Es wird auf unserer Web-Seite eine elektronische Versicherungsbestätigung von Ihnen für den Kunden generiert. Gleichzeitig wird die eVB in einer zentralen Datenbank bereitgestellt. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhalten Sie von uns (bzw. automatisch von dem EDV - System eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie AYR12R35 und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungs-bestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.



Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann online überprüfen, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.


Zweimonatige Testphase seit Januar 2008


Seit Januar 2008 läuft eine zweimonatige Testphase, in der die neue elektronische Versicherungsbestätigung und das gesamte Verfahren den Behörden in Deutschland zur Verfügung stehen. Mögliche technische Kinderkrankheiten können so frühzeitig erkannt und Mängel behoben werden.

Übergangsphase

Es kann vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 1. März 2008 noch mit der Versicherungsbestätigung aus Papier arbeitet. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform - wie bisher - zugelassen.

   

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