Elektronische
Versicherungsbestätigung für die Zulassung von
Kraftfahrzeugen ab 1. März 2008
Ab
dem 1. März 2008 kommt die elektronische
Versicherungsbestätigung (eVB). In dem Verfahren der
elektronischen Versicherungsbestätigung können dann die
benötigten Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem
Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden papierlos
ausgetauscht werden.
In
der Praxis funktioniert das so:
Der
Versicherer händigt keine Papier-Versicherungsbestätigung
mehr aus. Es wird auf unserer Web-Seite eine elektronische
Versicherungsbestätigung von Ihnen für den Kunden
generiert. Gleichzeitig wird die eVB in einer zentralen Datenbank
bereitgestellt. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese
Datenbank und können die elektronische
Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die
elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander
finden, erhalten Sie von uns (bzw. automatisch von dem EDV - System
eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und
Buchstabenkombination wie AYR12R35 und dient dazu, die in der
Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische
Versicherungs-bestätigung für die Zulassungsbehörde
sichtbar zu machen.

Bei
der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine
Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine
VB-Nummer nennen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle kann online
überprüfen, ob für den Kunden eine gültige
Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall,
kann das Fahrzeug zugelassen werden.
Zweimonatige
Testphase seit Januar 2008
Seit Januar
2008 läuft eine zweimonatige Testphase, in der die neue
elektronische Versicherungsbestätigung und das gesamte Verfahren
den Behörden in Deutschland zur Verfügung stehen. Mögliche
technische Kinderkrankheiten können so frühzeitig erkannt
und Mängel behoben werden.
Übergangsphase
Es
kann vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 1.
März 2008 noch mit der Versicherungsbestätigung aus Papier
arbeitet. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird
das Fahrzeug mithilfe der Papierform - wie bisher - zugelassen.
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